Counsellor Verband Südtirol
Der CVS fördert die Professionalisierung, Sichtbarkeit und Anerkennung des Counsellings in Südtirol. Im Mittelpunkt der Verbandsarbeiten stehen Qualität, ethische Integrität und kollegiale Vernetzung.
Aufbau eines professionellen Netzwerks für alle Counsellor in Südtirol zur Förderung von Austausch und Zusammenarbeit.
Sicherung fachlicher Standards, gezielte Fortbildungen und Überprüfung der Qualifikation neuer Mitglieder auf Basis berufsethischer Prinzipien.
Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederverzeichnis sowie Kooperationen mit Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und öffentlichen Stellen.
Interessenvertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Politik – mit dem Ziel, Counsellor beruflich gleichzustellen mit vergleichbaren Berufsgruppen.
Verbindlicher Ethikkodex als Maßstab professionellen Handelns – begleitet und überprüft.
Unterstützung wissenschaftlicher Projekte und innovativer Ausbildungskonzepte zur Weiterentwicklung des Berufs.
Mitgliedschaft im Counsellor Verband Südtirol
Mitglied werden können Personen ab 25 Jahren, die die Ziele des Verbands unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Organe des Counsellor Verbands Südtirol
Die Struktur des Verbands beruht auf demokratischen Entscheidungswegen und transparenter Organisation. Die zentralen Organe sind:
Mitgliederversammlung
Höchstes Organ des Verbands. Zuständig für Grundausrichtung, Vorstandswahl, Mitgliedsbeitrag, Haushaltsfragen, Satzungsänderungen, Mitgliedsaufnahmen, Ausschlüsse und Ehrenmitgliedschaften. Beschlussfähig je nach Einberufung.
Auch online möglich.
Vorstand
Besteht aus 3–9 gewählten Mitgliedern für je drei Jahre (maximal dreimal wählbar). Zuständig für:
- Umsetzung der Mitgliederversammlungsbeschlüsse
- Geschäftsführung und Mitgliederverwaltung
- Organisation von Weiterbildungen
- Einberufung der Versammlung
- Vertretung nach außen
Präsident
Leitet Vorstand und Versammlung, vertritt den Verband rechtlich und organisatorisch. Bei Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Aufgaben.
Rechnungsprüfer
Kann von der Mitgliederversammlung bestellt werden. Überwacht die Finanzen und legt jährlich einen Bericht vor.
